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Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der BridgeBrain GmbH

1. Anmeldung

Die An­mel­dung zu Ver­an­stal­tun­gen, Se­mi­na­ren und Work­shops (im Fol­gen­den kurz: „Ver­an­stal­tun­gen“) der BridgeBrain GmbH (im Fol­gen­den kurz: „Ver­an­stal­ter“) muss schrift­lich er­fol­gen, heißt on­line über die BridgeBrain-Web­site, per E-Mail, Fax oder Post.
Mit Ih­rer An­mel­dung er­ken­nen Sie als Teil­neh­mer/​in die­se Teil­nah­me­be­din­gun­gen an. An­mel­dun­gen wer­den in der Rei­hen­fol­ge ih­res Ein­tref­fens be­rück­sich­tigt. So­weit der Ver­an­stal­ter Ihre An­mel­dung be­stä­ti­gen kann, wird sie – vor­be­halt­lich der nach­fol­gen­den Re­ge­lun­gen – durch schrift­li­che Be­stä­ti­gung (per E-Mail, Fax oder Post) ver­bind­lich.

2. Teilnahmepreise für Veranstaltungen und Fälligkeit

Die Rechnung über die Teilnahmegebühren wird üblicherweise zeitgleich mit der Anmeldebestätigung ausgestellt. Die Teil­nah­me­gebühr wird 14 Tage nach Er­halt der Rech­nung fäl­lig. Der Preis schließt die Kos­ten für die Teil­nah­me ein­schließ­lich an­ge­kün­dig­ter Ver­an­stal­tungs­un­ter­la­gen und Ver­pfle­gung wäh­rend der Ver­an­stal­tungs­zei­ten mit ein. Er be­inhal­tet je­doch nicht: Über­nach­tungs­kos­ten, Park­ge­büh­ren, Auf­wand für An- und Ab­rei­se und Ver­pfle­gung au­ßer­halb der Ver­an­stal­tungs­zei­ten.

3. Stornierung von Teilnehmer/innen

An­mel­dun­gen zu Ver­an­stal­tun­gen kön­nen bis 90 Tage vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn kos­ten­frei stor­niert wer­den. Die Stor­nie­rungs­er­klä­rung be­darf der Schrift­form bzw. muss per E-Mail an info@bridgebrain.com über­sandt wer­den, um wirk­sam zu wer­den; rein münd­li­che Ab­sa­gen ha­ben kei­ne Gel­tung.
Bei Stor­no der Teil­nah­me an Ver­an­stal­tun­gen ab 90 Tage vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn wer­den 30% des Teil­nah­me­prei­ses be­rech­net. Bei Stor­no ab vier Wo­chen vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn werden 50% des Teilnahmepreises fällig. Zwischen einer Woche vor der Veranstaltung und Veranstaltungsbeginn werden 70% des Teilnahmepreises fällig. Bei Nicht­er­schei­nen wird der vol­le Teil­nah­me­preis be­rech­net.

4. Programmänderungen und Absagen durch den Veranstalter

Wir bit­ten um Ver­ständ­nis da­für, dass wir uns als Ver­an­stal­ter Ände­run­gen im vor­ge­se­he­nen Pro­gramm vor­be­hal­ten, z.B. weil ein­zel­ne Re­fe­ren­ten kurz­fris­tig er­setzt wer­den müs­sen oder die Ge­wich­tung der aus­ge­schrie­be­nen In­hal­te und Pro­gramm­punk­te si­tua­ti­ons­be­dingt an­ge­passt wird.
Dar­über hin­aus bit­ten wir um Ver­ständ­nis da­für, wenn wir Ver­an­stal­tun­gen ganz ab­sa­gen müs­sen – z.B. we­gen zu ge­rin­ger Teil­neh­mer­zahl, pan­de­mie­be­dingt, auf­grund be­hörd­li­cher An­ord­nung und/​oder hö­he­rer Ge­walt.
Wei­ter­ge­hen­de An­sprü­che sind aus­ge­schlos­sen, au­ßer in Fäl­len vor­sätz­li­chen oder grob fahr­läs­si­gen Ver­hal­tens von An­ge­stell­ten oder sons­ti­gen Er­fül­lungs­ge­hil­fen des Ver­an­stal­ters.

5. Haftung

Die Teil­nah­me an al­len Ver­an­stal­tun­gen er­folgt auf ei­ge­ne Ge­fahr. Der Ver­an­stal­ter haf­tet ins­be­son­de­re nicht für Schä­den, die durch Un­fäl­le oder Ver­lust/​Dieb­stahl von in den Ver­an­stal­tungs­raum ein­ge­brach­ten Ge­gen­stän­den, ins­be­son­de­re Gar­de­ro­be oder Wert­sa­chen, ent­ste­hen. Aus­ge­nom­men hier­von sind Schä­den, die auf vor­sätz­li­ches oder grob fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten von An­ge­stell­ten oder sons­ti­gen Er­fül­lungs­ge­hil­fen des Ver­an­stal­ters zu­rück­zu­füh­ren sind.

6. Urheberrecht

Vom Ver­an­stal­ter aus­ge­ge­be­ne Ver­an­stal­tungs­un­ter­la­gen sind ur­he­ber­recht­lich ge­schützt und dür­fen nicht – auch nicht aus­zugs­wei­se – ohne schrift­li­che Ein­wil­li­gung des Ver­an­stal­ters ver­viel­fäl­tigt, wei­ter­ge­lei­tet oder an­der­wei­tig ge­nutzt wer­den. Sie sind aus­schließ­lich für den bzw. die Ver­an­stal­tungs­teil­neh­mer/​in vor­ge­se­hen.

7. Datenschutz

Hin­sicht­lich der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Da­ten un­se­rer Ver­an­stal­tungs­teil­neh­mer/​in­nen ver­wei­sen wir auf un­se­re Da­ten­schutz­er­klä­rung.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt al­lein deut­sches Recht. So­weit ge­setz­lich zu­läs­sig, wird als Ge­richts­stand Königstein im Taunus ver­ein­bart.